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Krankenpflegeverein Hermannsburg e.V., Pflegedienst, Krankenpflege, Paul-Gerhard Haus
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Über uns / Verein

Im Jahre 1988 beging der Krankenpflegeverein sein 75-jähriges Jubiläum, 2013 das 100-jährige.

Verein

 

1913 gründeten Hermannsburger Bürger den „Krankenpflegeverein“. Sie wollten durch diesen Verein Zeugnis abgeben von der Liebe Gottes zur Welt. Als gemeinnützige Einrichtung und Mitglied des Diakonischen Werkes der Evangelischen Lutherischen Landeskirche Hannovers, betreibt der Krankenpflegeverein Hermannsburg e.V. einen ambulanten Pflegedienst und eine Senioren-Wohnanlage.

 

Die ganzheitliche, respektvolle Betreuung und individuelle Versorgung des Menschen mit all seinen Wünschen und Bedürfnissen steht dabei im Fokus. Vertrauen ist die Grundlage unserer Arbeit. Nur so ermöglichen wir eine Pflege in vertrauter häuslicher Umgebung. Das selbstbestimmte Leben ist unser Grundsatz und mit langjähriger Erfahrung bieten wir die nötigen Sicherheiten.

  • Der Vorstand
    Die Mitgliederversammlung des Krankenpflegevereins wählt die Vorstandsmitglieder. Eine Wahlperiode dauert 4 Jahre, Wiederwahl ist zulässig. Die 7-9 Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Ein Hermannsburger Arzt/Ärztin kann berufen werden. Die Vorstandsmitglieder wählten aus ihrer Mitte: den 1. Vorsitzenden: Wolfgang Zienterra den Stellvertreter: Lars Kristian Behn die Schriftführerin: Susanne Biedermann den Rechnungsführer: Hans-Heinrich Winkelmann 3 Beisitzer/innen: Linda Brammer, Elke Thiel sowie Miriam Heine als Vertreterin der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Peter-Paul Hermannsburg und Steffen Weihe als Vertreter der politischen Gemeinde Südheide
  • Aufgaben des Vorstandes
    Der Vorstand leitet die Einrichtung in eigener Verantwortung; er hat dafür zu sorgen, dass die satzungsmäßigen Zielvorgaben zur Erfüllung des diakonischen Einrichtungsauftrags eingehalten werden, bestimmt die strategische Ausrichtung der Einrichtung, stimmt sie mit der Mitgliederversammlung ab und sorgt für die Umsetzung; hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung hin; sorgt für ein adäquates Risiko- und Qualitätsmanagement in der Einrichtung; ist verantwortlich für die zeitnahe Aufstellung des Jahresabschlusses; ergänzt den Jahresabschluss durch ein Berichtswesen; informiert in der Mitgliederversammlung über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung der Einrichtung von wesentlicher Bedeutung sind.
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