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Leistungen / Hilfe im Haushalt

Über die anfallenden Kosten informieren wir Sie im Vorfeld und beraten, ob Leistungen von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen werden.

Hilfe im Haushalt

 

Sie sind während einer längeren Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt allein zu Haus und benötigen Hilfe im Haushalt?

 

Im Rahmen der Krankenkasse oder der Pflegekasse unterstützen wir Sie im Haushalt und nehmen Ihnen Tätigkeiten ab, die Ihnen aufgrund Ihrer Beeinträchtigung Mühe machen. Selbstverständlich können Sie diese Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

 

Wir legen mit Ihnen Art und Umfang der Hilfe fest.

 

Dazu gehören:

  • Zubereitung von Mahlzeiten

  • Abwaschen, Reinigung der Küche

  • Einkaufen

  • Waschen und Bügeln

  • Reinigen der Wohnung

  • Blumenpflege

  • Fensterputzen
     

  • Der Vorstand
    Die Mitgliederversammlung des Krankenpflegevereins wählt die Vorstandsmitglieder. Eine Wahlperiode dauert 4 Jahre, Wiederwahl ist zulässig. Die 7-9 Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Ein Hermannsburger Arzt/Ärztin kann berufen werden. Die Vorstandsmitglieder wählten aus ihrer Mitte: den 1. Vorsitzenden: Wolfgang Zienterra den Stellvertreter: Lars Kristian Behn die Schriftführerin: Susanne Biedermann den Rechnungsführer: Hans-Heinrich Winkelmann 3 Beisitzer/innen: Linda Brammer, Elke Thiel sowie Miriam Heine als Vertreterin der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Peter-Paul Hermannsburg und Steffen Weihe als Vertreter der politischen Gemeinde Südheide
  • Aufgaben des Vorstandes
    Der Vorstand leitet die Einrichtung in eigener Verantwortung; er hat dafür zu sorgen, dass die satzungsmäßigen Zielvorgaben zur Erfüllung des diakonischen Einrichtungsauftrags eingehalten werden, bestimmt die strategische Ausrichtung der Einrichtung, stimmt sie mit der Mitgliederversammlung ab und sorgt für die Umsetzung; hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung hin; sorgt für ein adäquates Risiko- und Qualitätsmanagement in der Einrichtung; ist verantwortlich für die zeitnahe Aufstellung des Jahresabschlusses; ergänzt den Jahresabschluss durch ein Berichtswesen; informiert in der Mitgliederversammlung über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung der Einrichtung von wesentlicher Bedeutung sind.
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