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Leistungen / Verhinderungspflege

Auch pflegende Angehörige haben Anspruch auf Urlaub

 

Sind Sie als Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit, Arztbesuche, etc. verhindert die Pflege Ihres Angehörigen zu leisten, vertreten wir Sie in Ihrer Abwesenheit.

Die Kosten werden für eine Dauer von maximal 6 Wochen jährlich bis zu einem Betrag von 1612 € von der Pflegekasse übernommen. Sie können auch nicht ausgeschöpfte Beträge der Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umwandeln. So kann sich die Summe um weitere 806 € erhöhen auf insgesamt 2418 €. Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit mindestens 6 Monate besteht.

Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Ein Antrag muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.

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