Allgemeine Regelungen
Unabhängig davon, ob Sie Leistungen zur Sicherung der ärztlichen Therapie oder zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts erhalten, gelten folgende Regelungen:
Grundsätzlich können Sie Ihren Angehörigen sowohl in seiner Wohnung betreuen, als auch ihn in Ihren eigenen Haushalt aufnehmen. Nach einer Prüfung Ihres Anspruchs auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, wird sie gewährt, solange sie erforderlich ist.
Wenn Sie gemeinsam mit Ihren pflegebedürftigen Angehörigen in einem Haushalt wohnen, wird zunächst geprüft, ob Sie diese Leistung ggf. nach vorheriger Anleitung selbst erbringen können.
Ihr Pflegedienst unterstützt Sie bei der Beantragung. Sprechen Sie Ihren Pflegedienst auf diese Leistung an.
Leistungshöhe und Dauer sind im Kapitel Finanzierung zusammengestellt.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Leistungen der Krankenkasse bei häuslicher Krankenpflege siehe unter:
www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Haeusliche-Krankenpflege-175.html






